GEMA, Lizenzen und Rechte
Kann ich Beats verkaufen, wenn ich GEMA-Mitglied bin?
Verkaufen kannst du, aber du kannst keine gemafreie Lizenz erteilen — die GEMA nimmt die Rechte wahr, die eine solche Lizenz einräumen müsste.
Mit dem Berechtigungsvertrag räumst du der GEMA die Wahrnehmung deiner Nutzungsrechte ein, und zwar auch für Werke, die du erst noch machst. Was du weggegeben hast, kannst du nicht ein zweites Mal weitergeben. Genau darauf sind Beat-Marktplätze aber gebaut: auf eine Lizenz, die dem Käufer die Nutzung ohne weitere Abgaben erlaubt.
Praktisch heißt das nicht „geht nicht“, sondern „geht anders“: der Beat ist verkäuflich, der fertige Song bleibt GEMA-pflichtig. Wird er gestreamt, gesendet oder öffentlich aufgeführt, läuft die Abrechnung über die GEMA. Die Folgen trägt überwiegend der Käufer, deshalb muss er es vor dem Kauf wissen und nicht danach.
Auf RORO trägt jedes Profil einen GEMA-Status und jeder Track die Angabe, ob das Werk angemeldet ist. Was dein Berechtigungsvertrag im Einzelfall abdeckt, steht in deinem Vertrag — im Zweifel fragst du das direkt bei der GEMA nach, nicht in einem Forum.
Kein Rechtsrat, nur Praxis — für Verbindliches zum Fachanwalt.
Was heißt „gemafrei“ bei Beats?
Gemafrei heißt, dass keine Verwertungsgesellschaft das Werk wahrnimmt — nicht, dass es kostenlos oder rechtefrei ist.
Der Begriff kommt aus der Produktionsmusik für Video und Werbung und wird dort oft als „darf ich einfach benutzen“ verstanden. Für Beats gilt er enger: du brauchst weiterhin eine Lizenz vom Producer, und der Producer bleibt Urheber. Weg fällt nur die Abrechnung über die GEMA.
Gemafrei ist außerdem eine Aussage über die Person, nicht über die Datei. Wer heute kein Mitglied ist und später beitritt, ändert die Lage für alles, was danach kommt. Ein Screenshot von vor zwei Jahren belegt darum nichts.
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Leasing oder exklusiv — was ist der Unterschied?
Beim Leasing bekommen mehrere Käufer denselben Beat, bei einer exklusiven Lizenz nur einer; verkauft wird in beiden Fällen ein Nutzungsrecht und nicht der Beat selbst.
Das deutsche Urheberrecht kennt keinen Verkauf des Urheberrechts unter Lebenden (§ 29 UrhG). Übertragen werden immer nur Nutzungsrechte (§ 31 UrhG): einfach, dann dürfen mehrere, oder ausschließlich, dann darf einer — je nach Vereinbarung nicht einmal der Urheber selbst.
„Buyout“ und „exklusiv“ sind deshalb Etiketten, keine Rechtsfolge. Was zählt, ist die Aufzählung im Vertrag: welche Nutzungsarten, welches Gebiet, welche Laufzeit, wie viele Streams, ob Musikvideo, ob Radio, ob Content ID.
Dazu kommt die Zweckübertragungsregel (§ 31 Abs. 5 UrhG): Nutzungsarten, die nicht ausdrücklich genannt sind, gelten im Zweifel als nicht eingeräumt. Und was mit bereits verkauften Leasing-Lizenzen passiert, wenn jemand später exklusiv kauft, muss im Vertrag stehen — genau daran hängen die meisten Streitfälle.
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Was kaufe ich eigentlich, wenn ich einen Beat kaufe?
Ein Nutzungsrecht in dem Umfang, der in der Lizenz steht — nicht das Werk und nicht das Urheberrecht daran.
Der Producer bleibt Urheber, auch nach einem exklusiven Verkauf. Was du bekommst, ist die Erlaubnis, den Beat auf bestimmte Arten zu nutzen, und die reicht genau so weit wie das Papier.
Auf RORO steht jede Lizenzstufe mit ihren Grenzen am Track, bevor du kaufst: Preis, enthaltene Dateiformate, Stems ja oder nein, Streaming-, Video- und Radiolimits, Gebiet und Laufzeit. Beim Kauf werden diese Bedingungen eingefroren und als Dokument mit eigener Nummer ausgestellt. Ändert der Producer sein Angebot später, ändert das deine bereits erteilte Lizenz nicht.
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Brauche ich ein Split-Sheet?
Sobald mehr als eine Person am Song beteiligt ist: ja, und am besten am selben Tag.
Ein Split-Sheet hält fest, wer welchen Anteil an Komposition und Text hat: Namen, Anteile in Prozent, Datum, Unterschriften. Es ist kein amtliches Formular, sondern ein Beweisstück für den Fall, dass sich später jemand anders erinnert.
Nach § 8 UrhG bilden Miturheber eine Gemeinschaft zur gesamten Hand — verwertet werden kann nur gemeinsam, und die Zustimmung darf niemand wider Treu und Glauben verweigern. Wer erst zwei Jahre später klären will, wer welchen Anteil hatte, klärt es ohne Papier meistens gar nicht.
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Steuern, Rechnungen, Meldepflichten
Muss ich auf verkaufte Beats Umsatzsteuer ausweisen?
Nur, wenn du nicht unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fällst.
Die Grenzen, Stand 2026: höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr. Bleibst du darunter, weist du keine Umsatzsteuer aus — ziehst dafür aber auch keine Vorsteuer und musst auf der Rechnung auf die Steuerbefreiung hinweisen.
Die 100.000 € wirken im laufenden Jahr sofort: ab dem Umsatz, mit dem du sie überschreitest, gilt die Regelbesteuerung, nicht erst ab dem nächsten Januar. Wer knapp darunter liegt, sollte das im Blick behalten, statt es am Jahresende zu erfahren.
Verkäufe an Kundschaft außerhalb Deutschlands folgen eigenen Regeln — Ort der Leistung, EU oder Drittland, Verbraucher oder Unternehmen. Kläre das, bevor du den ersten Auslandsverkauf machst, nicht danach.
Ältere Ratgeberseiten nennen noch 17.500 € oder 22.000 €. Diese Zahlen sind überholt; prüf beim Nachlesen immer das Datum der Quelle.
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Meldet RORO meine Verkäufe an das Finanzamt?
Ab 30 Transaktionen oder 2.000 € im Kalenderjahr meldet RORO die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben an das Bundeszentralamt für Steuern.
Grundlage ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), die deutsche Umsetzung der DAC7-Richtlinie, in Kraft seit dem 1. Januar 2023. Wer im Jahr unter 30 relevanten Transaktionen und unter 2.000 € Vergütung bleibt, wird nicht gemeldet.
Gemeldet werden Stammdaten und Vergütungen, unter anderem Name, Anschrift und Steueridentifikationsnummer. Deshalb fragt die Plattform diese Angaben ab; fehlen sie dauerhaft, muss sie Auszahlungen einbehalten oder das Konto sperren. Die über dich gemeldeten Angaben bekommst du ebenfalls.
Eine Meldung ist keine Steuerforderung. Sie bedeutet nur, dass die Zahlen der Finanzverwaltung bekannt sind. Steuerpflichtig sind deine Einnahmen auch unterhalb der Schwelle — die Grenze betrifft die Meldung, nicht die Steuer.
AGB, Abschnitt 8
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Was muss auf einer Rechnung stehen, die das Finanzamt akzeptiert?
Die Pflichtangaben aus § 14 UStG — vor allem beide vollständigen Anschriften, deine Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Art und Zeitpunkt der Leistung sowie das Entgelt mit Steuersatz und Steuerbetrag.
Bist du Kleinunternehmer, tritt an die Stelle von Steuersatz und Steuerbetrag ein Hinweis auf die Steuerbefreiung. Ein Zahlungsbeleg eines Zahlungsdienstleisters ist keine Rechnung — er nennt weder Leistungszeitpunkt noch Rechnungsnummer.
Bis 250 € Bruttobetrag reicht die Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV mit weniger Angaben. Oberhalb davon nicht.
Im inländischen B2B-Geschäft läuft zusätzlich die E-Rechnung an: empfangen können musst du sie seit dem 1. Januar 2025, die Pflicht zum Ausstellen greift gestaffelt ab 2027. Prüf den aktuellen Stand, bevor du dich auf ein Rechnungsformat festlegst.
RORO stellt zu jeder Bestellung Belege bereit. Sie ersetzen weder Buchhaltung noch Steuerberatung.
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Brauche ich ein Gewerbe, um Beats zu verkaufen?
Das entscheidet dein Finanzamt im Einzelfall — pauschal beantworten kann diese Frage niemand, auch RORO nicht.
Die Abgrenzung verläuft zwischen freiberuflich-künstlerischer Tätigkeit (§ 18 EStG) und Gewerbe (§ 15 EStG). Wer eigene Werke schafft, argumentiert eher künstlerisch; wer fertige Produkte in Stückzahl vertreibt, eher gewerblich. Mischformen sind der Normalfall, und Forenantworten binden das Finanzamt nicht.
Was sich lohnt: einmal eine Stunde Steuerberatung, bevor du dich falsch einordnest. Die Korrektur im Nachhinein kostet mehr als die Beratung vorher.
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